PrOVGE.Rechtsprechungs­datenbank

Haftung, Urheberrecht & Nutzungsbedingungen

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter ist der Betreiber für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach § 7 DDG in Verbindung mit Art. 4 bis 8 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) besteht keine Verpflichtung, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben unberührt; eine Haftung ist insoweit erst ab Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich.

Haftung für Links

Soweit auf externe Websites Dritter verwiesen wird, besteht auf deren Inhalte kein Einfluss. Für diese fremden Inhalte ist stets der jeweilige Anbieter verantwortlich. Bei Bekanntwerden konkreter Rechtsverletzungen werden entsprechende Links geprüft und erforderlichenfalls entfernt.

Status der Entscheidungstexte

Gerichtsentscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze sind als amtliche Werke nach § 5 UrhG urheberrechtsfrei. Die Nutzung des amtlichen Entscheidungstextes bleibt hiervon unberührt.

Eigene Leistungen dieses Angebots

Geschützt ist die eigenständige Leistung von provge.de, insbesondere die konkrete Datenbankstruktur, die Auswahl und Anordnung der Entscheidungen (Datenbankherstellerrecht, §§ 87a ff. UrhG), die Faksimile-Digitalisate (Lichtbildschutz, § 72 UrhG), Metadaten, OCR- und Transkriptionsbearbeitungen, redaktionelle Zusätze, Gestaltung und technische Aufbereitung. Eine offene Lizenz für Metadaten, OCR oder Transkriptionen wird derzeit nicht erteilt; über eine spätere Open-Data-Lizenzierung wird gesondert entschieden.

Automatisierter Abruf

Untersagt ist insbesondere das automatisierte Abgreifen des Gesamtbestands oder eines nach Art oder Umfang wesentlichen Teils des Angebots sowie die wiederholte und systematische Entnahme unwesentlicher Teile, soweit dies einer normalen Nutzung widerspricht oder die berechtigten Interessen des Datenbankherstellers unzumutbar beeinträchtigt (§ 87b UrhG). Einzelnes wissenschaftliches Zitieren unter Angabe der Fundstelle ist ausdrücklich erwünscht.

Bitte unterscheiden: Der amtliche Entscheidungstext ist frei; die konkrete Erschließung, Transkription, Sammlung und technische Bereitstellung durch provge.de wird derzeit nicht unter eine freie Nachnutzungslizenz gestellt.

Stand: Juni 2026